Die Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD)
Mit biologischer Vielfalt im wissenschaftlichen Sinn sind sowohl die genetische Vielfalt als auch die Vielfalt der Arten und Ökosysteme sowie ihre Beziehungen untereinander gemeint. Mit der auf der ersten Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro verabschiedeten "Konvention über biologische Vielfalt" (Convention on Biological Diversity, CBD) hat der Begriff auch eine zunehmend politische Dimension angenommen, in der auch der Mensch als Nutzer der Natur und ihrer Ressourcen sowie seine Verantwortung dafür eine wichtige Rolle spielt.
Die CBD verfolgt damit drei Ziele:
- die Erhaltung der biologischen Vielfalt
- ihre nachhaltige Nutzung sowie die
- gerechte Verteilung des wirtschaftlichen Vorteils, der aus der Nutzung genetischer Ressourcen entsteht (Access and Benefit Sharing, ABS).
Mit Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich ihre Mitglieder (aktuell 194 Staaten) zu deren Beachtung und Umsetzung.
Weiterführende Informationen: www.biodiv.org
Die Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung
Hierbei kann auch die Tourismuswirtschaft, die zu einem großen Teil von Angeboten und Aktivitäten in der Natur und sehenswürdigen Naturschönheiten lebt, eine besondere Rolle spielen. Aber nur wenn es ihr gelingt, die Natur auf eine Weise zu nutzen und zu schützen, die den Erhalt und die Regeneration ihrer Ökosysteme garantiert. Dann leistet der Tourismus nicht nur einen positiven wirtschaftlichen Beitrag sondern trägt auch für den Erhalt der biologischen Vielfalt bei.
Im Jahr 2004 verabschiedete deshalb die 7. Vertragsstaatenkonferenz der CBD spezielle "Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung". Diese Richtlinien stellen ein sehr detailliertes Planungs- und Managementinstrument für eine nachhaltige Tourismusentwicklung und zum Erhalt der biologischen Vielfalt dar. Sie sind ein praktischer Leitfaden für nachhaltige Tourismusprojekte und beschreiben u.a. die Anwendungsbereiche und den Managementprozess sowie die Aufgaben der zuständigen Institutionen von der Grundlageninformation über Zielvorgaben, Umweltverträglichkeitsprüfung bis hin zur Entscheidungsfindung und dem Monitoring.
Hierzu hat die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der CBD die Initiative ergriffen und unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Entwicklung und den Vorbereitungsprozess für diese Tourismusrichtlinien bis zur Verabschiedung im 2004 innerhalb der CBD geleitet.
Der Ö.T.E. hatte das BMU hierbei fachlich maßgeblich unterstützt und diese Richtlinien stellen auch heute noch eine wichtige Grundlage für seine Arbeit dar, ihre Anwendung wird (und wurde) in seinen verschiedenen Modellprojekten erprobt.
Weiterführende Informationen:
Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung: www.cbd.int/tourism
Ö.T.E.-Projekte: Projekte zu Tourismus und Biologische Vielfalt